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Hauptstadt - Karaoke

Die Karaoke-Show aus und für Berlin

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Hauptstadt Karaoke und seinen Vertragspartnern (Kunden).

2. Der Vertrag

Verträge zwischen Hauptstadt Karaoke und Kunde entstehen durch:

  • Annahme eines schriftlichen Angebotes
  • schriftlicher Vertrag
  • Einstellen von Werbung auf den Internetseiten von der Hauptstadt Karaoke
  • das gesprochene Wort
  • 3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

    Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:

  • Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
  • Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
  • Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage
  • Rücktritt am Tag der Veranstaltung: 90 % der vereinbarten Gage
  • Ausnahmen:

    Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

    Ein Rücktritt seitens Hauptstadt Karaoke ist möglich durch:

  • technisch bedingte Ausfälle
  • andere wichtige Gründe
  • Krankheit
  • Unfall
  • Tod
  • In diesem Falle wird ( außer bei Tod ) durch Hauptstadt Karaoke versucht, gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu finden - dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

    Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.

    4. Haftung

    Für Personen¬ und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch Hauptstadt Karaoke verursacht worden ist.

    Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von Hauptstadt Karaoke, die während der Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter.

    Sofern Hauptstadt Karaoke durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen ect.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

    Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen den Gästen / Publikum im Veranstaltungsraum sind Hauptstadt Karaoke, sowie der Kunde unabhängig von ein ander berechtigt das Programm zu unterbrechen und ggf. abzubrechen.

    5. Anreisespesen:

    Befindet sich der Veranstaltungsort in Berlin, sind die Anreisespesen im Preis enthalten. Bei Anreisen außerhalb des offentlichen Verkehrsnetz von Berlin (BVG), behält sich Hauptstadt Karaoke vor, einen Kilometerpauschalpreis mit dem Veranstalter zu verhandeln. (Trifft nicht zu wenn eine andere Vereinbarung geschlossen wird.)

    6. Zahlungen

    Bei Erstaufträgen 50% Vorauskasse der vereinbarten Gage per Überweisung auf folgendes Bankkonto:

    Kontoinhaber: Danilo Dau
    Kontonummer: 10 60 86 77 50
    Bankleitzahl: 100 500 00
    Berliner Sparkasse

    Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an Hauptstadt Karaoke direkt vorzunehmen.

    Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

    a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
    b) Überweisung auf ein von Haupptstadt Karaoke genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch 10 Werktagen nach Rechnungseingang.
    (Euro)Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert!

    Bei Zahlungsverzug werden 14 % Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

    7. GEMA-Gebühren

    Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Kunden getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Dies gilt ausdrücklich auch für digitale Vervielfältigungen (PC, CD, MD usw.) mit denen Hauptstadt Karaoke arbeitet. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.

    8. Allgemeines

    Hauptstadt Karaoke ist in der Gestaltung ihres Programms frei. Diesbezüglichen Weisungen des Veranstalters oder eines Dritten unterliegt sie nicht.

    Die Auftrittsdauer von Hauptstadt Karaoke beträgt in Normalfall 4 Stunden. In der Auftrittsdauer ist der Auf¬ und Abbau nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Auf Wunsch des Kunden ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere angefangene Auftrittsstunde wird mit zusätzlichen 25 % des vorab vereinbarten Betrages verrechnet (innerhalb Berlin). Jede weitere angefangene Auftrittsstunde wird mit zusätzlichen 30 % des vorab vereinbarten Betrages verrechnet (außerhalb von Berlin). Bei vorherigem Ende der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Minderung des vorab vereinbarten Preises.

    Bei Pauschalangeboten (Open End) ist im beiderseitigen Einvernehmen das Ende der Musikbereitstellung zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung besteht nicht, wenn nur noch ein geringer Teil der Gäste vor Ort ist. Hauptstadt Karaoke spielt keine reine Hintergrundmusik.

    Der Kunde stellt einen geeigneten Stromanschluss in unmittelbarer Nähe der Bühne zur Verfügung.

    Die Bühne muss stabil und trocken sein. Die Tanzfläche ist, wenn nicht vorab anders vereinbart, unmittelbar vor der Bühne einzuplanen.

    Für das Team von Hauptstadt Karaoke (i. d. R. 2 Personen) sind Speisen und Getränke vom Kunden zu stellen.

    Der Kunde stellt, sofern nicht vorab anders vereinbart, eine geeignete Musik-Anlage, sowie einen Beamer mit Leinwand zur Verfügung. Die Einspeisung der Musik erfolgt über Chinch-Eingänge. Die Einspeisung des Beamers erfolgt über einen normalen HDMI-Anschluss (1.4).

    9. Sonstige Bestimmungen

    Hauptstadt Karaoke überträgt dem Kunden das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung den Künstlernamen "cosmo von Hauptstadt Karaoke". zu veröffentlichen.

    Hauptstadt Karaoke erhält das Urheber und Verwertungs-Recht an den Bildern, die selbst oder durch Dritte (durch Hauptstadt Karaoke Beauftragte) erstellte Bilder und Videos von der Veranstaltung gemacht wurden. Die Verwertungs- und Urheberrechte liegen bei Hauptstadt Karaoke. Durch gesonderte Vereinbarungen zwischen den beauftragten (Hobby-, Semi- oder )Profi-Fotografen und Hauptstadt Karaoke können die Rechte zur Verwertung weitergegeben werden. Im Vordergrund der Bilder und Videos steht die Veranstaltung, so dass auch bei Einzelaufnahmen von Personen das Persönlichkeitsrecht im Hintergrund steht.

    Im Einzelnen können bei Bilder, auf denen eine einzelne Person und nicht die Veranstaltung im Vordergrund steht, von der Veröffendlichung abgesehen werden, sofern Hauptstadt Karaoke und ggf. dem Fotografen der Widerspruch der Veröffendlichung bekannt ist. Bei der Veröffendlichung achten wir selbstverständlich auf die Sittlichkeit der Bilder.

    10. Salvatoresche Klausel

    Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche, gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

    11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    a) Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der Hauptstadt Karaoke und seinen Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung
    b) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Berlin vereinbart.

    Hier findest du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch einmal als PDF-Download. Um die Datei zu öffnen, verwende bitte den Adobe Acrobate Reader.